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RoHs

RoHs

Mit der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten vom 27. Januar 2003 (RoHs) will die Europäische Union die Umweltbelastung durch bestimmte gesundheits- und umweltgefährdende Stoffen deutlich reduzieren.

In Deutschland ist diese Richtlinie durch das „ElektroG“ vom 18.02.2005 umgesetzt.

Für uns als Hersteller von Elektronikgeräten im Sinne des Gesetzes heißt das konkret:
Ab dem 1. Juli 2006 dürfen wir keine Elektro- und Elektronikgeräte auf den Markt bringen, deren homogene, also nicht ohne weiteres trennbare Einzelkomponenten:

mehr als 0,1 Gewichtsprozent der Schwermetalle

  • Quecksilber
  • Blei
  • Chrom VI

oder bromierte Flammschutzmittel:

  • Polybromierte Biphenyle (PBB)
  • polybromierte Diphenylether (PBDE)

und / oder mehr als 0,01 Gewichtsprozent des Schwermetalls:

  • Cadmium

enthalten.

Gemeinsam mit unseren Lieferanten haben wir alle notwendigen Schritte eingeleitet, sodass wir unsere Produkte zum 01.07.2006 RoHs konform ausliefern.