RoHs
Mit der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten vom 27. Januar 2003 (RoHs) will die Europäische Union die Umweltbelastung durch bestimmte gesundheits- und umweltgefährdende Stoffen deutlich reduzieren.
In Deutschland ist diese Richtlinie durch das „ElektroG“ vom 18.02.2005 umgesetzt.
Für uns als Hersteller von Elektronikgeräten im Sinne des Gesetzes heißt das konkret: Ab dem 1. Juli 2006 dürfen wir keine Elektro- und Elektronikgeräte auf den Markt bringen, deren homogene, also nicht ohne weiteres trennbare Einzelkomponenten:
mehr als 0,1 Gewichtsprozent der Schwermetalle
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Quecksilber
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Blei
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Chrom VI
oder bromierte Flammschutzmittel:
und / oder mehr als 0,01 Gewichtsprozent des Schwermetalls:
enthalten.
Gemeinsam mit unseren Lieferanten haben wir alle notwendigen Schritte eingeleitet, sodass wir unsere Produkte zum 01.07.2006 RoHs konform ausliefern.
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